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Videosprechstunde beim Arzt: Möglichkeiten und Beschränkungen von Onlinesprechstunden in Hausarztpraxen

Jennifer Schulte-Tickmann von Jennifer Schulte-Tickmann
Lesezeit: ca. 5 Min. | Beitrag vom :

Inhaltsverzeichnis:


Sie wollen die Sprechstundenzeiten Ihrer Praxis bestmöglich ausschöpfen und Ihren Patienten einen modernen, schnellen und effizienten Service bieten? Dann sollten Sie die Möglichkeit der Videosprechstunde für Ihren Praxisalltag in Betracht ziehen und ein Vorreiter im Bereich eHealth-Angebote werden.

Wir haben für Sie nachgeschaut und beantworten wichtige Fragen:

Welche Vorteile bieten Videosprechstunden? Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Tools kommen zum Einsatz? Und wie werden digitale Sprechstunden abgerechnet?

Vorteile von Online-Sprechstunden für Hausärzte

Mithilfe von digitalen Sprechstunden bieten Sie Ihren Patienten eine moderne ärztliche Versorgung. Gerade wenn es um Routine-Gespräche aufgrund von chronischen Krankheiten, einer kurzen Absprache zu einer Behandlung oder die Medikamenteneinnahme nach einer OP geht, können Ärzte und Patienten wertvolle Zeit einsparen und in einem Videogespräch wichtige Themen direkt und zeitnah besprechen. Unnötige Wartezeiten können so ganz einfach vermieden werden.

Auch das Risiko für Patienten, sich mit anderen Krankheiten anzustecken oder andere Wartezimmer-Nachbarn mit den eigenen Krankheitserregern zu infizieren, fällt weg.

Vor allem für Menschen mit eingeschränker Mobilität bietet die Möglichkeit einer Online-Sprechstunde Erleichterung, da so Fragen schnell und direkt geklärt werden können.

Wenn Sie Ihre Praxis im ländlichen Raum führen, können Sie durch das Angebot von digitalen Sprechstunden lange Anfahrtswege vermeiden, sodass Patienten schneller versorgt werden. So sichern Sie die Bindung Ihrer Patienten an sich und Ihre Praxis langfristig.

Abrechnungsmöglichkeiten und Zuschüsse für Videosprechstunden mit Patienten

Der Kassenärztliche Bundesverband gibt Informationen darüber wie der Ablauf zu Videosprechstunden in den jeweiligen Bundesländern geregelt ist. Dort wird geschildert, inwieweit Videosprechstunden als bspw. telemedizinische Leistung abgerechnet werden können. Meistens wird die Videosprechstunde in die Vergütungssystematik der Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale integriert.

Zuschläge: Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags

Darüber hinaus können weitere Zuschläge angesetzt werden, wie bspw. eine Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags. Findet ein Patientenkontakt während eines Quartals ausschließlich über Videos statt, sodass der Patient nicht mehr persönlich in der Praxis vorbeischaut, nimmt die KV einen fachgruppenspezifischen prozentualen Abschlag auf die jeweilige Pauschale oder den jeweiligen Zuschlag vor. Bei den Hausärzten beläuft sich dieser Abschlag auf 20 %.

Anschubfinanzierung für Videosprechstunden

Ärzte, die mit Videosprechstunden starten möchten, profitieren außerdem von einer Anschubfinanzierung, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Praxis mindestens 15 Videosprechstunden pro Quartal durchführt. Dann erhalten Ärzte für bis zu 50 Online-Sprechstunden jeweils 10 Euro, also Rund 500 Euro im Quartal.

Hausarzt am Laptop
Mithiflfe von Videosprechstunden können Patienten und Ärzte schnell und direkt kommunizieren.

Zugelassene Video-Tools im Überblick

Eine Videosprechstunde technisch einzurichten, ist mittlerweile ziemlich einfach. Voraussetzungen sind, dass sowohl Arzt als auch Patient über ein Endgerät, eine Kamera und ein Mikrofon verfügen. Sind diese Grundlagen gesetzt, muss nur noch ein zertifizierter Videodienst seitens der Praxis ausgewählt werden. Dieser muss die Anforderungen des KBV und des GKV-Spitzenverbandes erfüllen und über eine entsprechende Institution zertifiziert sein.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Liste an zertifizierten Videodienstanbietern zusammengestellt, aus denen Sie wählen können. Die meisten Tools sind ab 29 Euro im Monat verfügbar.

Tipp:
Neben Videotools gibt es auch schon viele weitere praktische Apps für Hausärzte, deren Einsatz den Praxisalltag vereinfachen können.

Voraussetzungen bei Videosprechstunden: Datensicherheit

Damit sich Praxen mit Patienten und Patientinnen per Video austauschen können, benötigen die behandelnden Ärzte das Einverständnis ihres Gesprächspartners.

Daneben ist es wichtig, dass die Sprechstunde, wie auch Termine in der Praxis, in einem Raum stattfindet, der Privatsphäre gewährleistet und in dem es zu keinen Störungen kommt.

Beide Gesprächsteilnehmer sollten zudem dafür sorgen, dass sie über eine stabile Internetverbindung verfügen und dass ihre jeweiligen Endgeräte problemlos funktionieren, damit es nicht zu Unterbrechungen kommt.

Datenschutzrechtliche Fragen müssen im ersten Gespräch zwischen dem Arzt und dem Patienten geklärt werden. Die weiteren Sicherheitsmechanismen, welche die Daten betreffen und schützen, müssen vom Dienstleister gewährleistet werden - nur so erlangt dieser seine Zertifizierung und darf Videosprechstunden anbieten.

Vor der ersten Videosprechstunde: Genehmigung bei der Kassenärtzlichen Vereinigung einholen

Möchten Sie als Hausarzt Videosprechstunden einführen, müssen Sie sich dafür zunächst eine Genehmigung bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einholen bzw. ein Anzeigeverfahren anstoßen. Dabei müssen Sie bereits Ihren gewählten Videoanbieter angeben.

Rezepte und Krankschreibungen per Videosprechstunde

Seit Oktober 2020 ist es möglich, Patientinnen und Patienten per digitaler Sprechstunde krankzuschreiben. Voraussetzung dafür ist, dass die Patienten bereits in Ihrer Praxis bekannt sind und eine Diagnose der Krankheit auch per Video ohne einen Praxisbesuch möglich ist (eher bei häufigen Krankheiten wie Migräne, Magen-Darm-Erkrankung oder Erkältungen).

Maximal 7 Werktage, anschließend Arztbesucht

Dabei können Sie Ihre Patienten digital zunächst für sieben Werktage krankschreiben. Um die Krankschreibung fortzusetzen, muss dann ein Besuch beim Arzt folgen.

Andersherum kann nach einem Besuch in der Praxis mit erfolgter Krankschreibung eine Folgekrankschreibung anschließend digital erfolgen. Die Krankmeldung wird dann zunächst per E-Mail an den Patienten verschickt. Daraufhin wird das Original ebenfalls per Post an den Arbeitgeber, die Krankenkasse und den Patienten weitergleitet.

Nachteile der digitalen Sprechstunden

Mit digitalen Sprechstunden bieten Sie den meisten Patienten einen sinnvollen, ergänzenden Service. Neben all den praktischen Vorteilen von Videosprechstunden reichen diese jedoch bei vielen Krankheiten und deren Diagnosen nicht aus, beispielsweise wenn Diagnostiken oder Probengewinnungen für labordiagnostische Untersuchungen anstehen.

Eine Videosprechstunde ist auch dann problematisch, wenn die technischen Voraussetzungen unzureichend erfüllt sind oder es auf der einen oder anderen Seite Verbindungsschwierigkeiten gibt.

Videosprechstunden sind eine sinnvolle Ergänzung, um Ihre Patienten ganzheitlich zu betreuen. Scheuen Sie sich nicht vor den technischen Herausforderungen, da diese minimal sind. Profitieren Sie von weniger Terminausfällen und einer deutlichen Zeitersparnis.


 
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