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Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Alexander Bongartz von Alexander Bongartz
Lesezeit: ca. 4 Min. | Beitrag vom :

Inhaltsverzeichnis:


Ein medizinisches Versorgungszentrum, auch unter der Abkürzung MVZ bekannt, ist eine Einrichtung, in der Patienten ambulant untersucht und behandelt werden. Ziel der MVZ ist es, eine interdisziplinäre ärztliche Versorgung aus einer Hand zu gewährleisten.

Was ist ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum)?

So können in einem MVZ nicht nur Ärzte diverser Fachdisziplinen vorhanden sein, sondern beispielsweise auch ein Psychotherapeut ansässig sein. So können unter anderem in einem MVZ beispielsweise ein Hausarzt, ein Psychiater, ein Orthopäde und ein Dermatologe zugleich angestellt sein.

Das Vorbild der heutigen MVZ sind die Polikliniken der DDR, in denen Ärzte verschiedener Fachrichtungen in einer Großpraxis zusammen gearbeitet haben. Anders als die damaligen Polikliniken sind MVZ jedoch nicht baulich an reguläre Kliniken angelehnt, sondern gleichen eher einer Gemeinschaftspraxis.

Was ist ein MVZ?
MVZ - Unterschiedliche Fachdisziplinen gebündelt an einem Ort Foto: jesse orrico, unsplash.com - CC0

Im Unterschied zu Gemeinschaftspraxen, bei denen jeder Arzt seine eigene Zulassung besitzt, besitzt das MVZ als Leistungsträger die ärztliche Zulassung. Daher schließt bei einem MVZ nicht der Hausarzt, Facharzt oder Psychologe den Behandlungsvertrag mit dem Patienten ab.

MVZ: Rechtliche Aspekte für interessierte Gründer

Die gesetzliche Grundlage für medizinische Versorgungszentren bildet der § 95 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V). Bei einem MVZ dürfen nur die Gründungsberechtigten als Gesellschaftler tätig sein.

Zur Gründung eines MVZ berechtigt sind zugelassene Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, nichtärztliche Erbringer von Dialyseleistungen und gemeinnätzige Träger, die dazu berechtigt sind, an der medizinischen Versorgung teilzunehmen.

Mögliche Gesellschaftsformen

Ein MVZ kann als Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft (e. G.) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet werden. Nicht zugelassen ist die Gründung eines MVZ als Aktiengesellschaft (AG).

Die Zulassung

Damit ein MVZ zur medizinischen Versorgung zugelassen werden kann, muss ein Antrag an den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für den Ort der Niederlassung gestellt werden. Vorausgesetzt wird, dass mindestens zwei vertragsärztliche halbe Zulassungen vorliegen. Außerdem muss ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt und ein ärztlicher oder psychotherapeutischer Leiter benannt werden. Des Weiteren muss jeder der Gesellschafter eine Bürgschaft für die Forderungen der zuständigen KV übernehmen.

Aktuelle Träger

Etwa zwei Fünftel der Träger sind Vertragsärzte, während 38 Prozent der MVZ von Kliniken und 20 Prozent von sogenannten "Drittträgern" getragen werden.

MVZ und Ärztepersonal

Nach der Zulassung kann ein MVZ nicht nur tätig sein, sondern auch Ärzte verschiedener Fachrichtungen einstellen, die keine eigene Praxislizenz haben. Für die Menge an angestellten Fachärzten existieren für MVZ keine Begrenzungen. Demnach kann beispielsweise im selben MVZ nicht nur ein Hausarzt, sondern gleich mehrere angestellt sein. Meistens arbeitet in einem MVZ ein Hausarzt, anderer Facharzt oder Psychologe als Angestellter, jedoch ist dort auch eine freiberufliche Tätigkeit möglich.

Wer in einem MVZ arbeiten möchte, kann dies als Allgemeinmediziner verwirklichen, aber auch als Facharzt eines anderen Bereiches oder als Psychotherapeut. Findet in einem MVZ eine Behandlung statt, gilt nicht der behandelnde Arzt, sondern das MVZ als Leistungsträger.

Voraussetzungen für die Anstellung in einem MVZ

Damit ein Hausarzt, Facharzt oder Psychologe in einem MVZ angestellt werden kann, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss nicht nur bereits über einen Arztsitz verfügen, sondern auch bereits im Arztregister eingetragen sein. Danach benötigt er eine Genehmigung des Zulassungsausschusses.

MVZ: Die Situation in Deutschland

Das MVZ wurde in Deutschland im Jahr 2003 im Zuge der Gesundheitsreform vom Gesetzgeber eingeführt. Seit 2004 ist es zusätzlich zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen. Seitdem nimmt der Anteil an MVZ immer weiter zu: Ende 2015 existierten in Deutschland etwa 2200 aktive MVZ, die etwa 13000 angestellte und 1400 freiberufliche Ärzte beschäftigten.

Für einen Fachärzte für Allgemeinmedizin werden Stellenangebote in vielen Fällen von MVZ ausgeschrieben. In den östlichen Bundesländern ist der Anteil an MVZ unter den Arztpraxen mit 50,2 Prozent höher als in den westlichen Bundesländern (30,2 Prozent). Dabei sind die meisten MVZ eher in größeren Städten angesiedelt, während im ländlichen Raum die traditionellen kleinen Facharztpraxen dominieren. Die Folge des steigenden Anteils an MVZ ist, dass immer weniger Ärzte sich in ihrer eigenen Praxis niederlassen, während immer mehr in einem MVZ angestellt sind. Tatsächlich arbeiten mittlerweile 85 Prozent aller Ärzte in Deutschland als Angestellte in einem MVZ.

MVZ bieten den Vorteil, dass sie Ärzte mehrerer Fachrichtungen unter einem Dach vereinen.

Für Patienten bieten sie nicht nur flexiblere Öffnungszeiten, sondern auch kürzere Wartezeiten. Des Weiteren finden in vielen Fällen auch Kooperationen mit Krankenhäusern und nicht-ärztlichen Heilberufen statt.

Jüngere Ärzte erhalten durch MVZ die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Studium direkt an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Ältere Ärzte können hingegen praktizieren, ohne sich gleichzeitig um ihre eigene Praxis kümmern zu müssen. So kann ein Facharzt für Allgemeinmedizin schnell zur ärztlichen Tätigkeit gelangen.


 
Ein Beitrag von:

Alexander Bongartz ist Gründer & Geschäftsführer der Talentzeit GmbH.

     

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