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Während man sich in Deutschland bis in die 1990er Jahre allein mit einem abgeschlossenen Medizinstudium als Hausarzt niederlassen konnte, muss man heute zunächst eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvieren. Wer sich nach dem Studium für eine Karriere als Hausarzt interessiert, kann als Weiterbildungsassistent nicht nur in einer Klinik, sondern auch in einer Hausarztpraxis anfangen.
Allgemeines und Inhaltliches
Was umfasst die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin?
Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin dauert fünf Jahre.
- Eine stationäre Basisweiterbildung von 36 Monaten im Bereich der Inneren Medizin. Davon können bis zu 18 Monate in der unmittelbaren Patientenversorgung oder im ambulanten Bereich absolviert werden. Die verschiedenen Abschnitte müssen mindestens drei Monate umfassen. Als Weiterbildungsassistent oder Assistenzarzt sammelt also sowohl theoretische als auch praktische Erfahrungen in der Allgemeinmedizin. Mittlerweile herrscht in der hausärztlichen Versorgung in Deutschland jedoch immer öfter Leerlauf.
- Eine Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung von 24 Monaten. Davon können bis zu 6 Monate in der Chirurgie angerechnet werden. Die Abschnitte müssen mindestens drei Monate umfassen.
- Einen Kurs in psychosomatischer Grundversorgung von 80 Stunden.
Ist eine Weiterbildung auch in Teilzeit möglich?
Eine Ausbildung zum Facharzt ist auch in Teilzeit möglich, sofern die Tätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildungszeit wird anteilig angerechnet. Das heißt bei einer 50 %-igen Tätigkeit in 12 Monaten wurden 6-Monate Ausbildungszeit absolviert.
Eine Teilzeittätigkeit muss außerdem im Zeugnis festgehalten werden. Eine vorherige Anmeldung bei der entsprechenden Kammer ist jedoch nicht nötig.
Wie lange dauert die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin?
Die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin umfasst in der Regel 60 Monate, also 5 Jahre. Bei einer Ausbildung in Teilzeit verlängert sich die Dauer dementsprechend.
Welchen Teil kann ich in einer hausärztlichen Praxis absolvieren?
Sowohl die „unmittelbare Patientenversorgung“ als auch die „ambulante hausärztliche Versorgung“ bieten die Möglichkeit in einer hausärztlichen Praxis zu arbeiten. Die unmittelbare Patientenversorgung ist eine wählbare Ausbildung von bis zu 18 Monaten in einer Facharztpraxis.
Die ambulante hausärztliche Versorgung von 24 Monaten erfolgt in qualifzierten Praxen von niedergelassenen Allgemeinmedizinern.
Was sind Gebiete der Praxen für unmittelbare Patientenversorgung?
Die unmittelbare Patientenversorgung umfasst folgende Gebiete:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Strahlentherapie
- Urologie
Was ist der Inhalt der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin?
Ziel der Ausbildung ist laut der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer der Erwerb folgender Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Gebiet Innerer Medizin:
- Gesundheitsberatung, Früherkennung von Gesundheitsstörungen einschließlich Gewalt- und Suchtprävention, der Prävention, der Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen sowie der Nachsorge
- der Erkennung und Behandlung von nichtinfektiösen, infektiösen, toxischen und neoplastischen sowie von allergischen, immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen und degenerativen Erkrankungen auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Erkrankungen im höheren Lebensalter
- der Grundlagen der Tumortherapie
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen im Alter einschließlich der Pharmakotherapie im Alter MWBO 2003 – in der Fassung vom 23.10.2015 Seite 24 von 204
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen einschließlich der Krisenintervention sowie der Grundzüge der Beratung und Führung Suchtkranker
- Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich diätetischer Behandlung sowie Beratung und Schulung
- Durchführung und Dokumentation von Diabetikerbehandlungen
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine human- genetische Beratung
- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
- den Grundlagen der Arzneimitteltherapie
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
- der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie der Pflegebedürftigkeit
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Weitere Inhalte sind:
- die primäre Diagnostik, Beratung und Behandlung bei allen auftretenden Gesundheitsstörungen und Erkrankungen im unausgelesenen Patientengut
- die Integration medizinischer, psychischer und sozialer Belange im Krankheitsfall
- die Langzeit- und familienmedizinischen Betreuung
- die Erkennung und koordinierte Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
- die interdisziplinäre Koordination einschließlich der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte, insbesondere bei multimorbiden Patienten
- die Behandlung von Patienten in ihrem familiären Umfeld und häuslichen Milie, in Pflegeeinrichtungen sowie in ihrem weiteren sozialen Umfeld einschließlich der Hausbesuchstätigkeit
- gesundheitsfördernde Maßnahmen, z.B. auch im Rahmen gemeindenaher Projekte
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
- die Erkennung von Suchtkrankheiten und Einleitung von spezifischen Maßnahmen
- die Erkennung, Beurteilung und Behandlung der Auswirkungen von Umwelt und Milieu bedingten Schäden einschließlich Arbeitsplatzeinflüssen
- die Behandlung von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates unter besonderer Berücksichtigung funktioneller Störungen
- die für die hausärztliche Versorgung erforderlichen Techniken der Wundversorgung und der Wundbehandlung, der Inzision, Extraktion, Exstirpation und Probeexzision auch unter Anwendung der Lokal- und peripheren Leitungsanästhesie
Außerdem definierte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aus der Basisweiterbildung im Gebiet der Inneren Medizin:
- Elektrokardiogramm
- Ergometrie
- Langzeit-EKG
- Langzeitblutdruckmessung
- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens und Retroperitoneums einschließlich Urogenitalorgane
- Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse
- Doppler-Sonographien der Extremitäten versorgender und der extrakraniellen Hirn versorgenden Gefäße
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Proktoskopie
- Da die Muster-Weiterbildungsordnung einen rein empfehlenden Charakter hat können die jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern in Inhalt und Voraussetzungen abweichen.
Voraussetzungen und Anrechnungen
Welche Voraussetzungen muss ich für die Weiterbildung erfüllen?
Für eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wird entweder eine Approbation oder eine erteilte Berufserlaubnis nach §10 Bundesärzteordnung benötigt.
Muss die Praxis bestimmte Anforderungen erfüllen?
Ja, für eine Ausbildung benötigt die Praxis eine Ermächtigung zur Weiterbildung. Diese wird bei der jeweiligen Landeskammer beantragt. Sie ermächtigt einen qualizierten Arzt einen Assistenten in einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung weiterzubilden. Diese kann er nur erhalten, wenn der Arzt den Bereich, den er weiterbilden möchte, selbst erworben hat.
Zu beachten ist, dass die Weiterbildungsbefugnis des ausbildenden Arztes die Dauer des Arbeitsvertrages des Weiterbildungsassistenten nicht unterschreiten darf. Sofern dies der Fall sein sollte muss erst ein erneuter Antrag gestellt werden.
Ist ein Quereinstieg in die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin möglich?
Ja, Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung können sich bereits nach zwei Jahren der zusätzlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin anmelden und sich anschließend niederlassen.
- Ärzte mit Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung können 18 bis 36 Monate ihrer Weiterbildung auf die stationäre Weiterbildungszeit zur Allgemeinmedizin angerechnet bekommen.
- Die 2-jährige Weiterbildung in der ambulanten allgemeinärztlichen Versorgung ist auch beim Quereinstieg Pflicht.
- Obligatorisch ist der Besuch des 80-stündigen Kurses in psychosomatischer Grundversorgung.
- Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis des Erwerbes der Weiterbildungsinhalte nach aktueller Weiterbildungsordnung für den Facharzt Allgemeinmedizin.
Was kann von bisherigen Arbeitserfahrungen an die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin angerechnet werden?
18 bis 36 Monate der Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung können auf die stationäre Weiterbildungszeit der Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin angerechnet werden.
Welche Auslandserfahrungen können für die Weiterbildung angerechnet werden?
Grundsätzlich können Tätigkeiten im Ausland auf die Weiterbildungszeit ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn sie den Grundsätzen der Weiterbildungsverordnung entsprechen.
Dabei ist zu differenzieren, ob die Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der EU geleistet wurde und welche Staatsangehörigkeit der Antragsteller innehat.
Weiterbildungsordnung
Welche Weiterbildungsordnung für Allgemeinmedizin der Landeskammer gilt für mich?
Grundsätzlich gilt die aktuelle Weiterbildungsordnung der entsprechenden Landeskammer, die an dem Tag an dem die Weiterbildung begonnen wurde, in Kraft war. Zu beachten sind jedoch eventuelle Übergangsbestimmungen bei der Implementierung von neuen Weiterbildungsverordnungen.
Sofern die Weiterbildung in verschiedenen Bundesländern absolviert wurde, gilt die Weiterbildungsverordnung des Bundeslandes, in dem die Anmeldung zur Prüfung erfolgt.
Was ist die Muster-Weiterbildungsordnung für Allgemeinmedizin?
Die Muster-Weiterbildungsordnung wurde von der Bundesärztekammer erarbeitet und empfiehlt den Aufbau der Weiterbildungsverordnung für die einzelnen Landesärztekammern. Sie ist also nicht rechtsverbindlich.
Was ist das Log-Buch?
Das Log-Buch dient als Anlage zum Weiterbildungszeugnis. Im Log-Buch werden abschnittsweise, mindestens einmal im Jahr, die erworbenen Weiterbildungsinhalte und Gespräche dokumentiert.
Das Log-Buch der Landesärztekammern ist auf deren jeweiliger Website oder auf Anfrage erhältlich.
Förderung in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Um die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin attraktiver zu gestalten wird diese von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen gefördert: Um Weiterbildungsassistenten anstellen und weiterbilden zu können, können Hausärzte eine Förderung von monatlich 4.800 Euro beantragen. So können sie ihren Assistenzärzten ähnlich hohe Vergütung wie im Krankenhaus zahlen.
Wer seine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region absolviert, bekommt zudem einen Zuschlag von 500 Euro. Sollte dieser Betrag im Anschluss trotzdem noch unterhalb der in der jeweiligen Region üblichen Vergütung liegen, soll aufgestockt werden. Will man sich als Facharzt für Allgemeinmedizin weiterbilden, muss man mit einem Weiterbildungszeitraum von etwa fünf Jahren rechnen. In den meisten Fällen können Praxen ihre Weiterbildungsassistenten allerdings nur für einen Teil dieser Zeit beschäftigen und ausbilden, da die Ausbildungsbefugnis jeweils abhängig von der Weiterbildungsermächtigung des zuständigen Arztes ist.
Zahl der geförderten Weiterbildungsassistenten steigt
Im Jahr 2014 wurden so laut Evaluationsbericht 4.902 Ärzte in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner gefördert, 2010 waren es lediglich 3.258. In Rheinland-Pfalz hat sich dich Zahl der Ärzte, die im Jahr 2015 eine allgemeinmedizinische Weiterbildung abschlossen, gar verdoppelt. Landesärztekammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer ist froh, dass die Arbeit der Ärztekammer Früchte trägt:
"Sieht man diese statistische Entwicklung in der Allgemeinmedizin, dann könnte es ein Indiz dafür sein, dass unsere Bemühungen um eine Stärkung der Allgemeinmedizin ankommen."
Hat man die Weiterbildung schließlich erfolgreich absolviert und sowohl Approbation als auch Facharzttitel erworben kann man ohne Fristen oder Wartezeiten sofort loslegen. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin besagt, dass man die praktischen und theoretischen Erfahrungen erlangt hat, um seine Patienten kompetent betreuen zu können.
Häuftige Fragen zur Förderung von Weiterbildungsassistenten
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Sowohl Teilzeit-, als auch Vollzeit-Stellen werden im Rahmen der „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung“ gefördert.
Niedergelassene Weiterbilder erhalten für einen Weiterbildungsassistenten von den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin einen Förderungsbetrag in Höhe von 4.800 €, der als Gehaltszuschuss dient. Dieser Förderungsbetrag wird auf das übliche Gehalt aufgestockt und an den Weiterbildungsassistenten ausgezahlt.
Weiter Zuschüsse gibt es bei unterversorgten Gebieten in Höhe von 500 € und in drohend unterversorgten Gebieten in Höhe von 250 €.
Im stationären Bereich fördern Sie in Höhe von 1.360 €, in der Inneren Medizin und in der unmittelbaren Patientenversorgung in Höhe von 2.340 €.
Wird der Quereinstieg in die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gefördert?
Ja, auch Quereinsteiger können im Rahmen des Förderprogramms zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung gefördert werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um förderberechtigt zu sein?
Die Fördervoraussetzungen in allen Bundesländern ist eine deutsche Approbation. Je nachdem wo der Antrag gestellt wird kommen einzelne Unterlagen wie Zeugnisse über bereits absolvierte Weiterbildungen dazu.
Die jeweiligen Richtlinien sind auf der Website der Landeskammern zu finden oder direkt anzufragen.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden, wenn der Facharzt dann doch nicht absolviert wird?
Für die Antragstellung bei der kassenärztlichen Vereinigung wird eine Vereinbarung unterschrieben, die zu einer Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sowie der Teilnahme an der benötigten Prüfung verpflichten.
Wenn die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin nicht abgeschlossen wird, müssen die Förderbeträge an die kassenärztliche Vereinigung zurückgezahlt werden.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden, wenn man die Facharztprüfung nicht besteht?
Nein, die Förderung muss nur zurückgezahlt werden, sofern man die Facharztprüfung zur Allgemeinmedizin nicht antritt oder die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin nicht beendet.
Können auch ausländische Ärzte gefördert werden?
Ob ausländische Ärzte gefördert werden können, hängt von den Fördervoraussetzungen der Landeskassenvereinigung ab und kann dort erfragt werden.
Bewerbung
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Für eine Vermittlung einer Stelle als Weiterbildungsassistent für Allgemeinmedizin müssen Sie sich lediglich auf unserer Website registrieren. Durch die kostenfreie Registrierung bei uns werden Sie von uns laufend über aktuelle und passende Stellenangebote in Deutschland informiert.
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Nicht jeder ist zum Allgemeinmediziner geeignet
Auf dem Operation Karriere Kongress im Dezember 2015 bezeichnete Dr. Enver Atli, leitender Oberarzt der Klinik für Gastroenterologie vom Katholischen Hospitalverbund Hellweg gGmbH in Unna, den Allgemeinmediziner ob der großen Bandbreite seiner Tätigkeit als "eierlegende Wollmilchsau". Um aus seiner Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner das Beste herauszuholen, sollte man laut Atli sowohl Wert darauf legen, täglich von einem Oberarzt supervidiert zu werden als auch, dass es zu jeden Abschnitt der Ausbildung ein verbrieftes Curriculum gibt. Als Kernkompetenz eines jeden Allgemeinmediziners sieht Atli die Empathiefähigkeit. Man müsse die Menschen verstehen, um auf ihre Probleme eingehen zu können. Kann man die Denk- und Handlungsweise seiner Patienten nicht verstehen, sollte man sich die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin lieber noch einmal überlegen. Zudem sollte man vorher wissen, dass sich Allgemeinmediziner in der Welt der Ärzte eher am Ende der Einkommensskala bewegen. Sorgen um seine Zukunft muss man sich als Allgemeinmediziner allerdings laut Dr. Atli nicht machen:
"Sie brauchen keine Karriere-Planung. Als Allgemeinmediziner werden sie Karriere machen."
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