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In der Welt der Gesundheitsfürsorge sind medizinische Fachangestellte (m/w/d) oft die unsichtbaren Helden, die hinter den Kulissen arbeiten. Sie sind das Rückgrat vieler medizinischer Praxen, verantwortlich für alles: von der Terminplanung über die Patientenbetreuung bis hin zur Unterstützung bei Behandlungen.
Doch obwohl ihre Rolle entscheidend ist, wurden die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der MFA oft weniger beachtet als die anderer medizinischer Berufe. Mit der Einführung eines neuen Tarifvertrags für Medizinische Fachangestellte soll sich das Blatt nun ändern. Inwieweit der neue Vertrag tatsächlich Verbesserungen mitbringt, erfahrt ihr hier:
Hauptmerkmale des neuen Tarifvertrags
Für wen gilt der Vertrag?
Der Tarifvertrag gilt für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer:innen, die in ambulanten Versorgungseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet tätig sind. Er bezieht sich auf Angestellte, die das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferinnen erfüllen und die entsprechenden Prüfungen bei der Ärztekammer bestanden haben.
Zudem sind Sprechstundenschwestern und -helfer:innen sowie staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenpfleger:innen, die in diesen Bereichen arbeiten, gleichgestellt. Der Tarifvertrag gilt auch für Auszubildende in diesen Berufen.
Betriebliche Altersversorgung
Im Traifvertrag heißt es: "Medizinische Fachangestellte haben die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung
und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung. " Doch was bedeutet das für die MFAs?
Gemeint ist, dass Medizinische Fachangestellte das Recht haben, an einer betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen und Teile ihres Gehalts im Rahmen einer sogenannten Entgeltumwandlung dafür zu verwenden.
"Nach Maßgabe des Tarifvertrages" bedeutet, dass die spezifischen Bedingungen und Regelungen dieser Altersversorgung und der Entgeltumwandlung im entsprechenden Tarifvertrag detailliert festgelegt sind. Dies kann Aspekte wie die Höhe der Beiträge, die Bedingungen für die Auszahlung im Ruhestand und weitere Details zur Verwaltung und Durchführung der Altersversorgung umfassen, hier ist es wichtig mit dem oder der neuen Vorgesetzen zu sprechen, um Einzelheiten anzuklären.
Zuschläge
Für Überstunden, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Arbeit am 24. und am 31.12. ab 12:00 Uhr erhalten MFAs Zuschläge, die nach Arbeitsstunden berechnet werden. Dabei wird ein Stundensatz von
1/167 des Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte zugrunde gelegt.
Der Zuschlag beträgt je Stunde | |
---|---|
für Überstunden, für Arbeit am Samstag | 25% |
für Sonn- und Feiertagsarbeit | 50% |
für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12:00 Uhr | 50% |
für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen | 100% |
für Nachtarbeit | 50% |
Hinweis: Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlagsätze, steht der Arbeitskraft nur der höchste Zuschlag zu.
Gehälter
Seit dem 01.03.2024 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte MFA:
Berufsjahr | Tätigkeits- |
Tätigkeits- |
Tätigkeits- |
Tätigkeits- |
Tätigkeits- |
Tätigkeits- |
---|---|---|---|---|---|---|
1. Stufe: 1. - 4.
2.700,00 € |
2.862,00 € |
3.024,00 € |
3.186,00 € |
3.456,00 € |
3.834,00 € |
|
2. Stufe: 5. - 8.
2.750,00 € |
2.915,00 € |
3.080,00 € |
3.245,00 € |
3.520,00 € |
3.905,00 € |
|
3. Stufe: 9. - 12.
2.800,00 € |
2.968,00 € |
3.136,00 € |
3.304,00 € |
3.584,00 € |
3.976,00 € |
|
4. Stufe: 13. - 16.
2.850,00 € |
3.021,00 € |
3.192,00 € |
3.363,00 € |
3.648,00 € |
4.047,00 € |
|
5. Stufe: 17. - 20.
3.050,00 € |
3.233,00 € |
3.416,00 € |
3.599,00 € |
3.904,00 € |
4.331,00 € |
|
6. Stufe 21. - 24.
3.100,00 € |
3.286,00 € |
3.472,00 € |
3.658,00 € |
3.968,00 € |
4.402,00 € |
|
7. Stufe 25. - 28.
3.150,00 € |
3.339,00 € |
3.528,00 € |
3.717,00 € |
4.032,00 € |
4.473,00 € |
|
8. Stufe ab 29.
3.200,00 € |
3.392,00 € |
3.584,00 € |
3.776,00 € |
4.096,00 € |
4.544,00 € |
|
Teilzeitbeschäftigungen:
Teilzeitbeschäftigte erhalten pro Stunde 1/167tel des jeweiligen Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe. Hierbei wird sich an folgender Berechnungsformel orientiert:
- Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung
Auszubildende:
Seit dem 01.03.2024 beträgt die Ausbildungsvergütung für MFA
Bruttogehalt in Euro | |
---|---|
im 1. Jahr monatlich | 965 € |
im 2. Jahr monatlich | 1.045 € |
im 3. Jahr monatlich | 1.130 € |
Tätigkeitsgruppen
Tätigkeitsgruppe | Beschreibung | Fortbildungsmaßnahmen (Beispiele) |
---|---|---|
Tätigkeitsgruppe I | Grundvergütung für MFA nach der abgeschlossenen Berufsausbildung. | - |
Tätigkeitsgruppe II | MFA mit Fortbildungsnachweisen im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden zu vertiefenden/ speziellen Qualifizierungen oder entsprechende Berufserfahrung. Die erworbenen Kenntnisse müssen im Arbeitsalltag eingesetzt werden können. | Ambulante Versorgung älterer Menschen, Wundbehandlung/ Wundmanagement, Hygienemanagement, Qualitätsmanagement, Patientenbegleitung und Koordination, Datenschutz und Datensicherheit, Informations- und Kommunikationstechnik, Notfallmanagement/ Erweiterte Notfallkompetenz, Impfassistenz, Disease-Management-Programme |
Tätigkeitsgruppe III | Selbstständiges Durchführen von Aufgaben, die umfassende und/oder vielfältige Fachkenntnisse erfordern. Diese Kenntnisse resultieren aus dem Erwerb spezialisierter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen in einem oder mehreren Arbeitsfeldern. Die Qualifikationen setzen Fortbildungen von mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Aufgaben in der Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten voraus. | Elektronische Praxiskommunikation und Telematik, Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen, Prävention im Kindes- und Jugendalter, Strahlenschutzkurs lt. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV (90 Stunden) |
Tätigkeitsgruppe IV | Eigenständiges Durchführen von Aufgaben, die fundierte und breitgefächerte Fachkenntnisse erfordern. Diese basieren auf der Erlangung zusätzlicher, umfangreicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in anspruchsvollen Arbeitsfeldern. Erforderlich sind Fortbildungsmaßnahmen von mindestens insgesamt 120 Stunden und/oder Erfahrungen in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung von MFA. | Ambulantes Operieren, Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde, Augenheilkundlich-technische Assistenz, Dialyse, Ernährungsmedizin, Gastroenterologische Endoskopie, Onkologie, Palliativversorgung, Pneumologie, Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) RöV alte Fassung (120 Stunden) |
Tätigkeitsgruppe V | Durchführung von leitungsrelevanten Aufgaben, die tiefgreifende und umfassende Fachkenntnisse erfordern. Diese Kenntnisse stammen aus dem Erwerb zusätzlicher, weitreichender Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in komplexen Arbeitsgebieten. Erforderlich sind Fortbildungen von insgesamt mindestens 360 Stunden und die entsprechende Berufserfahrung. Dabei muss eine Fortbildung von mindestens 120 Stunden absolviert werden, sowie zusätzliche Fortbildungseinheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb eines Fünfjahreszeitraums. | Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung/Arztfachhelferin gemäß § 54 BBiG |
Tätigkeitsgruppe VI | Durchführung von Aufgaben in Leitungs- und Führungspositionen, die weitreichende, gründliche und vielfältige Fachkenntnisse erfordern. Diese Kenntnisse wurden durch den Erwerb zusätzlicher Fertigkeiten, Wissen und Fähigkeiten in der Organisation und Leitung mehrerer komplexer Arbeitsbereiche entwickelt. Die Aufgaben erfordern eine hohe Problemlösungs- und Sozialkompetenz. Als Voraussetzung gilt eine Fortbildung von mindestens 600 Stunden sowie die notwendige Berufserfahrung. | Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gemäß § 54 BBiG, Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen gemäß § 53 BBiG |
Hinweis: Die Angaben wurden dem Gehaltstarifvertrag für MFA der Bundesärztekammer entnommen.
Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Gesundheitsfachberufe/MFA/Gehaltstarifvertrag-MFA_ab_2024_03-01.pdf
Johanna Blom ist eine Autorin beim Deutschen Hausarzt Service und widmet sich in ihren Artikeln der Karriere in der Hausarzt-Branche. Sie verfolgt aktiv die Entwicklungen in der Branche und hat das Ziel, Allgemeinmediziner bei ihrer Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen sowie hilfreichen Tipps zur Seite zu stehen.
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