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# Allgemeinmediziner Fortbildungen: Was ist zu beachten?

Arzt zu sein, bedeutet viel Verantwortung. Denn schließlich liegen die Gesundheit und das Wohlbefinden anderer Menschen in den Händen des Arztes. Demensprechend ist auch die stetige Weiterbildung für Allgemeinmediziner von enormer Bedeutung. Denn nur wer auf dem **neuesten Stand der Wissenschaft ist und sich regelmäßig fortbildet**, kann auch die bestmögliche Behandlung für die Patienten bieten.

## Sind Fortbildungen für Allgemeinmediziner verpflichtend?
Das sieht auch der Gesetzgeber so. Seit Januar 2004 ist im Rahmen des **GKV-Modernisierungsgesetzes** festgelegt worden, dass Ärzte sich stetig und in ausreichendem Umfang fortbilden müssen.

Nachgewiesen wird dies durch **250 Fortbildungspunkte**, die **innerhalb von fünf Jahren** erreicht werden müssen. Aber auch die ärztliche Berufsordnung, die im Februar 2005 erlassen wurde, legt fest, dass Ärzte sich fortbilden müssen.

(image: fortbildungen_allgemeinmediziner.jpg title: Fortbildungen für Allgemeinmediziner - Was angestellte Ärzte bedenken sollten  caption: Fortbildungen für Allgemeinmediziner sind gesetzlich geregelt - Foto: Hans, pixabay.com, CC0 alt: Literatur Fortbildung Allgemeinmediziner)

### Wer ist betroffen?
Die Fortbildungspflicht betrifft dementsprechend niedergelassene Ärzte, angestellte Ärzte in Krankenhäusern sowie in öffentlichen Stellen und Behörden. Während niedergelassene Ärzte die Nachweise über ihre Fortbildung bei der Kassenärztlichen Vereinigung vorlegen müssen, müssen Krankenhausärzte den Nachweis gegenüber dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen geltend machen.

Fortbildungen für Allgemeinmediziner sollten aber nicht nur als lästige Pflicht angesehen werden. Man kann die zusätzliche Bildung nach Interessenbereich wählen. Zudem stehen viele Formen bereit, um die Punkte zu erlangen.

## Wo können die Fortbildungspunkte als Arzt gesammelt werden? 

Die 250 Fortbildungspunkte kann man sich mittels zahlreicher Optionen zu Fortbildungen für Allgemeinmediziner ansammeln.

* Für den Besuch von **Vorträgen und Diskussionen** bekommt man einen Punkt. Ist eine **Prüfung** vorgesehen, kann ein zusätzlicher Punkt erteilt werden.
* Für die **passive Teilnahme an mehrtägigen Kongressen** sind **drei Punkte** vorgesehen
* Bei Fortbildungen, die eine **aktive Teilnahme voraussetzen** (wie beispielsweise Workshops, Arbeitsgruppen, Supervision oder Fallkonferenzen) wird **ein Punkt pro Fortbildungsstunde** vergeben, wobei ein Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu vier Stunden erlangt werden kann. Für eine **bestandene Lernerfolgskontrolle** kann hier noch ein weiterer Punkt vergeben werden.
* Für **interaktive Fortbildungen via Internet** erhält man pro Übungseinheit von 45 Minuten ebenfalls einen Punkt. Es ist zu beachten, dass das Bildungsmaterial von der Landesärztekammer anerkannt sein muss.
* Zehn Punkte kann man pro Jahr ohne Nachweise für das **Selbststudium (Lesen von Fachliteratur)** angerechnet bekommen. 
* Für **wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Vorträge** kann man einen Punkt erhalten.
* **Hospitationen** bringen ebenfalls einen Punkt pro Stunde ein.

Größere Veranstaltungen haben dabei den Vorteil, dass dort interessante **Kontakte geknüpft** werden können. So lernt man nebenbei auch noch Kollegen kennen, die einem den einen oder anderen Tipp geben können. Kleiner Veranstaltungen bieten hingegen oft die Möglichkeit sich **fachlich intensiv auszutauschen**.

## Wie sind die Fortbildungen für Allgemeinmediziner im Angestelltenverhältnis geregelt?

Die Regelungen von **Fortbildungen für Allgemeinmediziner im Angestelltenverhältnis** hängen sehr vom Arbeitgeber ab. Ob und in welchem Ausmaß der angestellte Arzt nämlich von der Arbeit für Fortbildungen freigestellt wird, ist in der Regel durch den **Arbeitsvertrag** festgelegt.

Deshalb sollte man beim Unterzeichnen unbedingt darauf achten und gegebenenfalls nachverhandeln, wenn man nicht zu viel der **Freizeit** für die Fortbildungen nutzen möchte. Auch wer die Kosten für die Fortbildungen für Allgemeinmediziner trägt, kann im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wahlweise können hier entweder der Arbeitgeber, der angestellte Allgemeinmediziner oder beide (im Sinne einer Kostenaufteilung) genannt werden. 

In einer **kleineren Praxis** stehen die Chancen etwas schlechter, dass der Arbeitgeber sich für die Fortbildung seines Angestellten einsetzt. Denn schließlich geht dies auf seine Kosten und bei kleineren Praxen kann der Ausfall eines Arztes angesichts des erhöhten Arbeitsaufkommens ungerne gesehen sein.

In **Universitätskrankenhäusern** stellt sich die Situation ein wenig anders da. Dies hängt selbstverständlich auch damit zusammen, dass es sich hierbei um wissenschaftliche Institutionen handelt, die eine höhere Affinität zur Forschung und Fortbildung aufweisen.

Deshalb kann es Sinn machen, bereits vor der offiziellen Bewerbung die Fortbildungsbedingungen des Arbeitsgebers zu überprüfen.

## Verbessern hervorragende Fortbildungen die Karrierechancen?

Die Frage, ob sich für besonders gut fortgebildete Fachärzt in der Allgemeinmedizin bessere Karrierechancen ergeben, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Denn es kommt auch darauf an, welche beruflichen Wünsche man verfolgt. 

Wer beispielsweise gerne in einer Forschungsinstitution oder an einem Universitätsklinikum beschäftigt sein möchte, dann lohnen sich Fortbildungen sicherlich in Form von **Veröffentlichungen** und Vorträgen. Allerdings handelt es sich um eine sehr zeitintensive Art, um Fortbildungspunkte zu sammeln.

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