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# Das Gehalt als MFA - Das verdienen medizinische Fachangestellte in Hausarztpraxen

In der Welt der Gesundheitsfürsorge sind medizinische Fachangestellte (m/w/d) oft die unsichtbaren Helden, die hinter den Kulissen arbeiten. Sie sind das Rückgrat vieler medizinischer Praxen, verantwortlich für alles: von der Terminplanung über die Patientenbetreuung bis hin zur Unterstützung bei Behandlungen.
Doch obwohl ihre Rolle entscheidend ist, wurden die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der MFA oft weniger beachtet als die anderer medizinischer Berufe. Mit der Einführung eines neuen Tarifvertrags für Medizinische Fachangestellte soll sich das Blatt nun ändern. Inwieweit der neue Vertrag tatsächlich Verbesserungen mitbringt, erfahrt ihr hier: 

## Hauptmerkmale des neuen Tarifvertrags

### Für wen gilt der Vertrag?
Der Tarifvertrag gilt für **Medizinische Fachangestellte** und **Arzthelfer:innen**, die in ambulanten Versorgungseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet tätig sind. Er bezieht sich auf Angestellte, die das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferinnen erfüllen und die entsprechenden Prüfungen bei der Ärztekammer bestanden haben.
Zudem sind **Sprechstundenschwestern und -helfer:innen** sowie **staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenpfleger:innen**, die in diesen Bereichen arbeiten, gleichgestellt. Der Tarifvertrag gilt auch für **Auszubildende** in diesen Berufen.

### Betriebliche Altersversorgung
Im Tarifvertrag heißt es: "Medizinische Fachangestellte haben die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung." Doch was bedeutet das für die MFAs?
Gemeint ist, dass Medizinische Fachangestellte das Recht haben, an einer betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen und Teile ihres Gehalts im Rahmen einer sogenannten Entgeltumwandlung dafür zu verwenden. "Nach Maßgabe des Tarifvertrages" bedeutet, dass die spezifischen Bedingungen und Regelungen dieser Altersversorgung und der Entgeltumwandlung im entsprechenden Tarifvertrag detailliert festgelegt sind. Dies kann Aspekte wie die Höhe der Beiträge, die Bedingungen für die Auszahlung im Ruhestand und weitere Details zur Verwaltung und Durchführung der Altersversorgung umfassen, hier ist es wichtig mit dem oder der neuen Vorgesetzen zu sprechen, um Einzelheiten abzuklären. 
 
### Zuschläge
Für Überstunden sowie für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten Medizinische Fachangestellte (MFA) tarifliche Zuschläge. Dies gilt auch für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12:00 Uhr. Die Zuschläge werden je Arbeitsstunde berechnet. Grundlage ist ein Stundensatz in Höhe von **1/167 des Monatsgehalts** für Vollzeitbeschäftigte. Für Teilzeitbeschäftigte wird ebenfalls das tarifliche Monatsgehalt einer Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt.

<div style="overflow-x:auto;">
<table>
<thead><tr><th>Der Zuschlag beträgt je Stunde</th><th></th>
<tbody>
<tr><td>für Überstunden, für Arbeit am Samstag </th><td>25%</td>
<tr><td> für Sonn- und Feiertagsarbeit </th><td>50%</td>
<tr><td>für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12:00 Uhr </th><td>50%</td>
 <tr><td>für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den
Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen</th><td>100%</td>
<tr><td>für Nachtarbeit von 20:00 bis 7:00 Uhr:</th><td>50%</td>
</tbody>
</table>
</div>
  
**Hinweis:** Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlagsätze, steht der Arbeitskraft nur der höchste Zuschlag zu. 

***

## Wie viel verdient man als MFA?
  
Seit dem 01.01.2026 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte MFA: 
  
<div style="overflow-x:auto;">
<table>
<thead><tr><th>Berufsjahr</th><th>Tätigkeits-<wbr ></wbr>gruppe I</th><th>Tätigkeits-<wbr ></wbr>gruppe II</th><th>Tätigkeits-<wbr ></wbr>gruppe III</th><th>Tätigkeits-<wbr ></wbr>gruppe IV</th><th>Tätigkeits-<wbr ></wbr>gruppe V</th><th>Tätigkeits-<wbr ></wbr>gruppe VI</th></tr></thead>
 <tbody>
      <tr>
        <td>1. Stufe:<br>1. – 4.</td>
        <td>2.939,59 €</td>
        <td>3.115,97 €</td>
        <td>3.292,34 €</td>
        <td>3.468,72 €</td>
        <td>3.762,68 €</td>
        <td>4.174,22 €</td>
      </tr>
      <tr>
        <td>2. Stufe:<br>5. – 8.</td>
        <td>2.992,56 €</td>
        <td>3.172,11 €</td>
        <td>3.351,67 €</td>
        <td>3.531,22 €</td>
        <td>3.830,48 €</td>
        <td>4.249,44 €</td>
      </tr>
      <tr>
        <td>3. Stufe:<br>9. – 12.</td>
        <td>3.045,53 €</td>
        <td>3.228,26 €</td>
        <td>3.410,99 €</td>
        <td>3.593,73 €</td>
        <td>3.898,28 €</td>
        <td>4.324,65 €</td>
      </tr>
      <tr>
        <td>4. Stufe:<br>13. – 16.</td>
        <td>3.098,49 €</td>
        <td>3.284,40 €</td>
        <td>3.470,31 €</td>
        <td>3.656,22 €</td>
        <td>3.966,07 €</td>
        <td>4.399,86 €</td>
      </tr>
      <tr>
        <td>5. Stufe:<br>17. – 20.</td>
        <td>3.235,88 €</td>
        <td>3.430,03 €</td>
        <td>3.624,19 €</td>
        <td>3.818,34 €</td>
        <td>4.141,93 €</td>
        <td>4.594,95 €</td>
      </tr>
      <tr>
        <td>6. Stufe:<br>21. – 24.</td>
        <td>3.288,84 €</td>
        <td>3.486,17 €</td>
        <td>3.683,50 €</td>
        <td>3.880,83 €</td>
        <td>4.209,72 €</td>
        <td>4.670,15 €</td>
      </tr>
      <tr>
        <td>7. Stufe:<br>25. – 28.</td>
        <td>3.341,81 €</td>
        <td>3.542,32 €</td>
        <td>3.742,83 €</td>
        <td>3.943,34 €</td>
        <td>4.277,52 €</td>
        <td>4.745,37 €</td>
      </tr>
      <tr>
        <td>8. Stufe:<br>29. – 32.</td>
        <td>3.394,76 €</td>
        <td>3.598,45 €</td>
        <td>3.802,13 €</td>
        <td>4.005,82 €</td>
        <td>4.345,29 €</td>
        <td>4.820,56 €</td>
      </tr>
      <tr>
        <td>9. Stufe:<br>ab 33.</td>
        <td>3.447,73 €</td>
        <td>3.654,59 €</td>
        <td>3.861,46 €</td>
        <td>4.068,32 €</td>
        <td>4.413,09 €</td>
        <td>4.895,78 €</td>
      </tr>
    </tbody>
  </table>
</div>
<br>

<p><strong>Teilzeitbeschäftigungen:</strong><br>
Teilzeitbeschäftigte MFA erhalten pro Arbeitsstunde 1/167 des jeweiligen Monatsgehalts für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe.
Hierbei wird sich an folgender Berechnungsformel orientiert:</p>

<div style="background-color: #eee; padding: 1rem; border: 1px solid #CCC; margin: 0 0 1rem 0; line-height: 1.6;">
  <p style="margin: 0;">Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung</p>
  <p style="margin: 0;">÷ 167 Stunden pro Monat</p>
  <p style="margin: 0;">× Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung</p>
  <p style="margin: 0;">× 4,33</p>
  <p style="margin: 0;">= Bruttogehalt der Teilzeitbeschäftigung</p>
</div>



  
**Auszubildende:**
Seit dem 01. Januar 2026 beträgt die tarifliche Ausbildungsvergütung für MFA
<div style="overflow-x:auto;">
<table>
<thead><tr><th></th><th>Bruttogehalt in Euro</th>
<tbody>
<tr><td>im 1. Jahr monatlich </th><td>1.050 €</td>
<tr><td>im 2. Jahr monatlich </th><td>1.150 €</td>
<tr><td>im 3. Jahr monatlich </th><td>1.250 €</td>
</tbody>
</table>
</div>

## Was beeinflusst das MFA-Gehalt?
Das MFA-Gehalt in der Hausarztpraxis wird von mehreren Faktoren bestimmt. Entscheidend sind vor allem die **Berufserfahrung** und die b**isherige Tätigkeit**: Das Gehalt einer MFA nach der Ausbildung steigt in der Regel mit zunehmenden Berufsjahren und höherer Verantwortung. Als Orientierung dient häufig der aktuelle Tarifvertrag für MFA mit der entsprechenden Gehaltstabelle. Dennoch kann das tatsächliche Gehalt vom Tarif abweichen. So spielt beim **MFA-Gehalt nach Bundesland** beispielsweise eine Rolle, wie hoch der regionale Fachkräftebedarf und das allgemeine Lohnniveau sind. Auch die **Größe und Organisation der Praxis** beeinflussen das Gehalt: Größere Hausarztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bieten teilweise andere Gehaltsstrukturen als kleinere Einzelpraxen. 

Ein weiterer wichtiger Faktor sind **Zusatzqualifikationen**, beispielsweise als VERAH, NäPa oder im Wund-, Qualitäts- und Praxismanagement. Wer solche Weiterbildungen im Arbeitsalltag einsetzt, kann häufig ein höheres Gehalt als MFA mit Weiterbildung erzielen. Bei der **individuellen Gehaltsverhandlung** zählen außerdem besondere Verantwortungsbereiche, Flexibilität und nachweisbare Leistungen. Wichtig: Angaben zum MFA-Gehalt brutto und netto sind nicht direkt vergleichbar, da das Nettogehalt unter anderem von Steuerklasse, Familienstand und Sozialabgaben abhängt.

***

## Tätigkeitsgruppen

<table><thead><tr><th>Tätigkeitsgruppe</th>
<th>Beschreibung</th>
<th>Fortbildungsmaßnahmen (Beispiele)</th>

</tr></thead>
<tbody><tr><td>Tätigkeitsgruppe I</td>
<td>Grundvergütung für MFA nach der abgeschlossenen Berufsausbildung.
<td> - </td>
</tr><tr><td>Tätigkeitsgruppe II</td>
<td>MFA mit Fortbildungsnachweisen im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden zu vertiefenden/ speziellen Qualifizierungen oder entsprechende Berufserfahrung. Die erworbenen Kenntnisse müssen im Arbeitsalltag eingesetzt werden können.
<td>Ambulante Versorgung älterer Menschen, Wundbehandlung/ Wundmanagement, Hygienemanagement, Qualitätsmanagement, Patientenbegleitung und Koordination, Datenschutz und Datensicherheit, Informations- und Kommunikationstechnik, Notfallmanagement/ Erweiterte Notfallkompetenz, Impfassistenz, Disease-Management-Programme
</td>
</tr><tr><td>Tätigkeitsgruppe III</td>
<td> Selbstständiges Durchführen von Aufgaben, die umfassende und/oder vielfältige Fachkenntnisse erfordern. Diese Kenntnisse resultieren aus dem Erwerb spezialisierter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen in einem oder mehreren Arbeitsfeldern. Die Qualifikationen setzen Fortbildungen von mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Aufgaben in der Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten voraus.
<td>Elektronische Praxiskommunikation und Telematik, Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen, Prävention im Kindes- und Jugendalter, Strahlenschutzkurs lt. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV (90 Stunden)
</td>
</tr><tr><td>Tätigkeitsgruppe IV</td>
<td>Eigenständiges Durchführen von Aufgaben, die fundierte und breitgefächerte Fachkenntnisse erfordern. Diese basieren auf der Erlangung zusätzlicher, umfangreicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in anspruchsvollen Arbeitsfeldern. Erforderlich sind Fortbildungsmaßnahmen von mindestens insgesamt 120 Stunden und/oder Erfahrungen in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung von MFA.
<td>Ambulantes Operieren, Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde, Augenheilkundlich-technische Assistenz, Dialyse, Ernährungsmedizin, Gastroenterologische Endoskopie, Onkologie, Palliativversorgung, Pneumologie, Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) RöV alte Fassung (120 Stunden)
</td>
</tr><tr><td>Tätigkeitsgruppe V</td>
<td>Durchführung von leitungsrelevanten Aufgaben, die tiefgreifende und umfassende Fachkenntnisse erfordern. Diese Kenntnisse stammen aus dem Erwerb zusätzlicher, weitreichender Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in komplexen Arbeitsgebieten. Erforderlich sind Fortbildungen von insgesamt mindestens 360 Stunden und die entsprechende Berufserfahrung. Dabei muss eine Fortbildung von mindestens 120 Stunden absolviert werden, sowie zusätzliche Fortbildungseinheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb eines Fünfjahreszeitraums.
<td>Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung/Arztfachhelferin
gemäß § 54 BBiG
</td>
</tr><tr><td>Tätigkeitsgruppe VI</td>
<td>Durchführung von Aufgaben in Leitungs- und Führungspositionen, die weitreichende, gründliche und vielfältige Fachkenntnisse erfordern. Diese Kenntnisse wurden durch den Erwerb zusätzlicher Fertigkeiten, Wissen und Fähigkeiten in der Organisation und Leitung mehrerer komplexer Arbeitsbereiche entwickelt. Die Aufgaben erfordern eine hohe Problemlösungs- und Sozialkompetenz. Als Voraussetzung gilt eine Fortbildung von mindestens 600 Stunden sowie die notwendige Berufserfahrung.
<td> Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gemäß § 54 BBiG, Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen gemäß § 53 BBiG
</td>
</tr></tbody></table>
**Hinweis:** Die Angaben wurden dem Gehaltstarifvertrag für MFA der Bundesärztekammer entnommen.
**Quelle:** https://www.bundesaerztekammer.de/themen/gesundheitsfachberufe/mfa-tarife

## Wie attraktiv ist das MFA-Gehalt?
Das MFA-Gehalt in der Hausarztpraxis bietet eine verlässliche Grundlage und gute Entwicklungsmöglichkeiten. Der Tarifvertrag für MFA sorgt für **transparente Gehaltsstufen**, die sich insbesondere an Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe orientieren. Gleichzeitig kann das tatsächliche Gehalt durch regionale Unterschiede, die Größe der Praxis und individuelle Vereinbarungen vom Tarifgehalt abweichen. Wer sich weiterbildet, zusätzliche Verantwortung übernimmt oder Qualifikationen wie VERAH oder NäPa einbringt, kann seine Chancen auf ein höheres Gehalt als MFA mit Weiterbildung verbessern. Viele Praxen bieten zudem eine **übertarifliche Bezahlung**, zusätzliche Urlaubstage, flexible Arbeitszeiten oder weitere Benefits an. Für MFA lohnt es sich daher, bei der Jobsuche nicht nur auf das Gehalt, sondern auf das gesamte Angebot und die langfristigen Perspektiven zu achten. Wer seinen Verdienst als MFA gezielt steigern möchte, sollte die eigenen Qualifikationen selbstbewusst in die Gehaltsverhandlung einbringen. Bei uns warten attraktive MFA-Stellen mit fairer Vergütung und Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung auf dich.

(link: /stellenangebote/mfa text: Jetzt gut bezahlte MFA-Stelle finden class: button)

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